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Rechtliche Angaben

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berger-Münch Engineering, Lda. für Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Inhalt§ 1 Präambel§ 2 Geltungsbereich und Vertragspartner§ 3 Vertragsunterlagen und Rangfolge§ 4 Angebote und Vertragsschluss§ 5 Leistungsumfang und Beschaffenheit§ 6 Bemusterung und Freigaben§ 7 Änderungen und Nachträge§ 8 Regie- und Aufwandsleistungen§ 9 Termine und Behinderungen§ 10 Zugang, Baustelle und Sicherheit§ 11 Mitwirkung des Auftraggebers§ 12 Kommunikation und Dokumentation§ 13 Preise§ 14 Zahlungsbedingungen§ 15 Eigentumsvorbehalt§ 16 Abnahme§ 17 Mängelansprüche§ 18 Haftung§ 19 Planungsunterlagen, Know-how und Nutzungsrechte§ 20 Vertraulichkeit und Kundenschutz§ 21 Höhere Gewalt§ 22 Kündigung§ 23 Datenschutz, Fernwartung und vernetzte Systeme§ 24 Projektplattform (Extranet)§ 25 Besondere Bestimmungen für Verbraucher§ 26 SchlussbestimmungenAnlage 1 – Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular

Version 2.0 · Stand 26.10.2026
Diese Fassung gilt für Verträge, die ab dem 01.11.2026 geschlossen werden, und ersetzt die Version 01/2026.

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§ 1 Präambel

  1. BMGE plant, liefert, installiert, programmiert und wartet technische Gebäudesysteme, insbesondere Gebäudeautomation, Elektro- und Steuerungstechnik, Netzwerk-, Sicherheits-, Multimedia- und Smart-Home-Systeme, und erbringt dazu Engineering-, Projektierungs-, Beratungs- und Projektmanagementleistungen.
  2. Gegenstand der Verträge ist häufig nicht nur die Lieferung oder Montage einzelner Produkte, sondern die technische Planung und Integration eines Gesamtsystems. Diese AGB regeln deshalb neben Lieferung und Montage auch Planungsleistungen, Freigaben, Änderungen, digitale Kommunikation und den Betrieb vernetzter Systeme.

§ 2 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Vertragspartner ist die Berger-Münch Engineering, Lda., Estrada Nacional 10, Complexo Industrial Sado Internacional, 283 A, Armazém D23, 2910-828 Setúbal, Portugal, NIPC 516267930 („BMGE“). Verträge können auch über ihre Betriebsstätte Deutschland, Eichelberg 15, 93138 Lappersdorf, angebahnt und abgewickelt werden.
  2. Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge über Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen von BMGE, insbesondere Engineering, Planung, Projektierung, Projektmanagement, Lieferung und Montage, Programmierung, Inbetriebnahme, Wartung und Fernwartung.
  3. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Regelungen, die mit „Nur gegenüber Unternehmern“ oder „Nur gegenüber Verbrauchern“ gekennzeichnet sind, gelten nur für die jeweilige Gruppe.
  4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BMGE ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  5. Nur gegenüber Unternehmern: Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
  6. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (Individualabreden) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
  7. BMGE darf zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer, Lieferanten, Fachplaner und andere Erfüllungsgehilfen einsetzen. BMGE bleibt dem Auftraggeber gegenüber für deren Leistungen verantwortlich.

§ 3 Vertragsunterlagen und Rangfolge

  1. Vertragsbestandteile sind die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Unterlagen, insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung, technische Spezifikationen, freigegebene Pläne sowie schriftlich oder in Textform vereinbarte Nachträge.
  2. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) Individualvereinbarungen und vereinbarte Nachträge, (b) Auftragsbestätigung bzw. Vertrag, (c) Angebot und Leistungsbeschreibung, (d) technische Spezifikationen und freigegebene Pläne, (e) diese AGB. Innerhalb derselben Stufe geht die spätere der früheren Unterlage vor.
  3. Besprechungsprotokolle und Projektpläne dokumentieren den Projektverlauf. Sie ändern den Vertrag nur, soweit darin eine Änderung ausdrücklich vereinbart und von beiden Seiten bestätigt ist.

§ 4 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote von BMGE sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist nennen.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch die Auftragsbestätigung von BMGE in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrags oder – wenn der Auftraggeber dies wünscht – durch den Beginn der Ausführung nach Zugang des Auftrags.
  3. Vorgespräche, Budgetschätzungen, Visualisierungen und Vorentwürfe sind unverbindlich und begründen noch keinen Vertrag. Kostenschätzungen sind unverbindlich; zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, teilt BMGE dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
  4. Bestandsaufnahmen, Konzepte und Planungsleistungen, die über die übliche Angebotsbearbeitung hinausgehen, sind vergütungspflichtig, wenn dies vorab in Textform vereinbart wurde. Wird BMGE anschließend mit der Ausführung beauftragt, wird die Vergütung angerechnet, soweit vereinbart.

§ 5 Leistungsumfang und Beschaffenheit

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Vertragsunterlagen nach § 3. BMGE erbringt die Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik am Ort der Ausführung zum Zeitpunkt der Abnahme.
  2. Eine Garantie oder eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur vor, wenn sie in Textform ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Präsentationen, Referenzbilder und Visualisierungen veranschaulichen das Konzept; maßgeblich für die Beschaffenheit sind die vereinbarten Spezifikationen und freigegebenen Muster.
  3. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare, geringfügige Abweichungen, etwa bei Farbtönen, Maserungen, Lichtfarben oder Materialchargen, sind kein Mangel, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit und die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen und dem Auftraggeber zumutbar sind.
  4. Funktionen vernetzter Systeme können von Leistungen Dritter abhängen, etwa von Internetanbietern, Cloud-Diensten, Herstellerplattformen, Apps oder Firmware-Updates. BMGE schuldet deren Verfügbarkeit nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  5. Treten bei Arbeiten im Bestand verdeckte, bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbare Umstände auf (z. B. nicht dokumentierte Leitungen, Feuchtigkeit, fehlerhafte Altinstallationen), informiert BMGE den Auftraggeber unverzüglich. Erforderliche Zusatzleistungen werden nach § 7 vereinbart und vergütet.
  6. Erbringt BMGE Leistungen nach Plänen, Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter, prüft BMGE diese im Rahmen der fachüblichen Prüf- und Hinweispflicht und teilt Bedenken in Textform mit. Hält der Auftraggeber trotz Hinweis an seinen Vorgaben fest, haftet BMGE nicht für die dadurch verursachten Mängel.

§ 6 Bemusterung und Freigaben

  1. Bemusterungen, Material- und Designentscheidungen sowie technische Freigaben des Auftraggebers sind verbindlich, sobald er sie in Textform erteilt hat.
  2. Legt BMGE dem Auftraggeber Unterlagen zur Freigabe vor, entscheidet der Auftraggeber innerhalb der genannten angemessenen Frist, die mindestens zehn Arbeitstage beträgt. Äußert er sich innerhalb der Frist nicht, gilt die Freigabe als erteilt, wenn BMGE bei der Vorlage in Textform auf diese Folge und die Frist besonders hingewiesen hat.
  3. Verzögert sich eine Freigabe, verlängern sich davon abhängige Termine nach § 9.

§ 7 Änderungen und Nachträge

  1. Der Auftraggeber kann Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangen. BMGE erstellt dazu ein Nachtragsangebot mit Auswirkungen auf Vergütung und Termine, sofern die Änderung zumutbar ist.
  2. Zusätzliche oder geänderte Leistungen führt BMGE aus, nachdem der Auftraggeber das Nachtragsangebot in Textform angenommen oder die Ausführung in Textform angeordnet hat. Ohne Einigung über die Höhe wird die Mehr- oder Mindervergütung auf Grundlage der vereinbarten Preise oder, falls solche fehlen, nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen bestimmt.
  3. Erfordern Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, behördliche Auflagen nach Vertragsschluss oder nach § 5 Abs. 5 entdeckte Bestandsverhältnisse zusätzliche Leistungen, gilt Absatz 2 entsprechend.
  4. Ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers führt BMGE Zusatzleistungen nur aus, wenn sie zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Personen, Sachen oder Daten notwendig sind (Notmaßnahmen). BMGE informiert den Auftraggeber darüber unverzüglich; die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  5. Änderungen, die ihre Ursache allein im Verantwortungsbereich von BMGE haben, führen nicht zu einer Mehrvergütung.

§ 8 Regie- und Aufwandsleistungen

  1. Leistungen nach Aufwand (Regie) werden erbracht, wenn sie vereinbart oder vom Auftraggeber angeordnet sind, insbesondere für Fehlersuche, Diagnose und Leistungen, deren Umfang sich vorab nicht bestimmen lässt. Abgerechnet wird nach den vereinbarten Stundensätzen, sonst nach der jeweils gültigen Preisliste von BMGE, zuzüglich Material sowie Fahrt- und Nebenkosten.
  2. BMGE legt dem Auftraggeber zeitnah Stundennachweise bzw. Regieberichte vor. Einwände erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform.
  3. Nur gegenüber Unternehmern: Erhebt der Auftraggeber innerhalb der Frist keine Einwände, gelten die Nachweise als anerkannt, sofern BMGE bei der Vorlage auf diese Folge hingewiesen hat.

§ 9 Termine und Behinderungen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Andere Terminangaben sind Planungstermine.
  2. Ausführungsfristen verlängern sich um die Dauer einer Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit, wenn die Behinderung verursacht wird durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. verspätete Freigaben oder Mitwirkung, Nachträge, Verzögerungen anderer von ihm beauftragter Unternehmen), durch höhere Gewalt (§ 21) oder durch andere Umstände, die BMGE nicht zu vertreten hat.
  3. BMGE zeigt Behinderungen dem Auftraggeber unverzüglich in Textform an (z. B. per E-Mail oder über die Projektplattform).
  4. Mehrkosten durch Behinderungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers kann BMGE nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt verlangen.
  5. Ansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die Haftung auf Schadensersatz ist nach § 18 begrenzt. Das Recht des Auftraggebers, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 10 Zugang, Baustelle und Sicherheit

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass BMGE und ihre Erfüllungsgehilfen zu den vereinbarten Zeiten sicheren Zugang zu allen für die Leistung erforderlichen Bereichen haben, insbesondere zu Technikräumen, Verteilungen, Server- und Netzwerkbereichen. Er stellt Strom, Beleuchtung und – soweit erforderlich – Internetzugang zur Verfügung und sorgt dafür, dass Genehmigungen vorliegen.
  2. BMGE darf für ihre Arbeiten angemessene Regeln zu Arbeitsschutz, Zutritt, Umgang mit Daten und Fernzugriffen festlegen.
  3. Bestehen Gefahren für Personen, Sachen oder Daten oder werden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, darf BMGE die betroffenen Arbeiten unterbrechen, bis die Gefahr beseitigt ist. BMGE informiert den Auftraggeber unverzüglich.
  4. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, verlängern sich die Fristen nach § 9, und der Auftraggeber trägt die dadurch entstehenden Mehrkosten.

§ 11 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber erbringt die für die Leistung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig, insbesondere Entscheidungen und Freigaben, Unterlagen, Bestandsinformationen, Zugänge zu Gebäuden, Netzwerken und Systemen sowie die Koordination anderer von ihm beauftragter Unternehmen.
  2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder seinen Beauftragten bereitgestellten Unterlagen und Angaben verantwortlich. § 5 Abs. 6 bleibt unberührt.
  3. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet, verlängern sich die Fristen nach § 9. BMGE kann eine angemessene Entschädigung für die Zeit des Annahmeverzugs und den Ersatz von Mehraufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

§ 12 Kommunikation und Dokumentation

  1. Mitteilungen im Projekt können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über die Projektplattform von BMGE (Extranet). Wo diese AGB Textform verlangen, genügt eine solche Mitteilung; Messenger-Nachrichten genügen, wenn sie dauerhaft gespeichert werden können und den Absender erkennen lassen.
  2. BMGE dokumentiert den Projektverlauf in Protokollen, Berichten und digitalen Aufzeichnungen (z. B. Systemprotokolle, Zeitstempel). Diese Aufzeichnungen können zum Nachweis von Projektvorgängen herangezogen werden; jeder Partei bleibt der Gegenbeweis offen.
  3. Nur gegenüber Unternehmern: Besprechungsprotokolle, die BMGE dem Auftraggeber übermittelt, gelten als inhaltlich zutreffend, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang in Textform widerspricht und BMGE bei der Übermittlung auf diese Folge hingewiesen hat.
  4. Personenbezogene Daten verarbeitet BMGE nach Maßgabe ihrer Datenschutzerklärung (www.bmge.pt).

§ 13 Preise

  1. Nur gegenüber Unternehmern: Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Nur gegenüber Verbrauchern: Angebote enthalten den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer.
  3. Fahrt-, Transport-, Verpackungs-, Entsorgungs- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit dies im Angebot angegeben ist.
  4. Nur gegenüber Unternehmern: Liegen zwischen Vertragsschluss und der Ausführung mehr als vier Monate und ändern sich die Einkaufspreise für Material oder Geräte, die BMGE für das Projekt beschaffen muss, aus Gründen, die BMGE nicht zu vertreten hat, um mehr als 10 %, kann jede Partei eine entsprechende Anpassung des betroffenen Preisanteils verlangen. BMGE weist die Änderung durch Lieferantenbelege nach. Steigt der Gesamtpreis dadurch um mehr als 10 %, kann der Auftraggeber vom noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags zurücktreten.
  5. Nur gegenüber Verbrauchern: Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Für Leistungen, die vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, gilt Absatz 4 entsprechend; bei einer Erhöhung des Gesamtpreises um mehr als 5 % kann der Verbraucher vom noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags zurücktreten.

§ 14 Zahlungsbedingungen

  1. Nur gegenüber Unternehmern: Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind bei Auftragserteilung die im Angebot gesondert ausgewiesenen Kosten für projektbezogen zu bestellendes Material und Geräte sowie eine Anzahlung von 35 % auf die übrigen Leistungen fällig.
  2. Nur gegenüber Verbrauchern: Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von höchstens 30 % des Gesamtpreises fällig. Abschlagszahlungen dürfen den Wert der erbrachten Leistungen nicht übersteigen; vor der Abnahme werden insgesamt höchstens 90 % des Gesamtpreises verlangt.
  3. BMGE kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und nachgewiesenen Leistungen verlangen, einschließlich eigens angefertigter oder bereitgestellter Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach Wahl von BMGE Eigentum an ihnen übertragen oder entsprechende Sicherheit geleistet wird.
  4. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Die Schlusszahlung wird nach Abnahme und Zugang der Schlussrechnung fällig.
  5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Nur gegenüber Unternehmern: Zusätzlich kann BMGE die gesetzliche Pauschale von 40 EUR und den Ersatz weiterer Verzugsschäden verlangen.
  6. Ist eine fällige Zahlung trotz Mahnung mit angemessener Frist nicht eingegangen, darf BMGE die weitere Ausführung bis zum Zahlungseingang einstellen; Termine verlängern sich entsprechend. BMGE greift dabei nicht in Funktion und Betrieb bereits übergebener Anlagen ein.
  7. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, wegen Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, bleiben unberührt.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von BMGE. Nur gegenüber Unternehmern: Der Eigentumsvorbehalt sichert zusätzlich alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
  2. Werden Waren so eingebaut, dass sie wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder einer anderen Sache werden, richten sich die Eigentumsverhältnisse nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Auftraggeber behandelt Vorbehaltsware pfleglich, darf sie vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen und informiert BMGE unverzüglich über Zugriffe Dritter.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann BMGE nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und noch nicht eingebaute Vorbehaltsware herausverlangen. Gebäude und Räume des Auftraggebers betritt BMGE dazu nur mit seiner Zustimmung oder aufgrund eines gerichtlichen Titels.
  5. Administratorzugänge und Projektdateien (§ 19 Abs. 4) übergibt BMGE nach vollständiger Bezahlung. Die Bedienung der Anlage bleibt dem Auftraggeber ab Übergabe uneingeschränkt möglich.

§ 16 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Leistung oder eines in sich abgeschlossenen, gesondert nutzbaren Teils zeigt BMGE die Fertigstellung in Textform an und verlangt die Abnahme. Teilabnahmen erfolgen für in sich abgeschlossene Teile, soweit dies vereinbart ist oder BMGE es verlangt.
  2. Der Auftraggeber nimmt die Leistung innerhalb von zwölf Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; solche Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von BMGE beseitigt.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Nur gegenüber Verbrauchern: Diese Folge tritt nur ein, wenn BMGE zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
  4. Nur gegenüber Unternehmern: Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach Fertigstellung bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt und nicht innerhalb von zwölf Werktagen danach wesentliche Mängel in Textform rügt.
  5. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 17 Mängelansprüche

  1. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben.
  2. Der Auftraggeber zeigt Mängel möglichst genau in Textform an (Beschreibung, betroffene Anlage oder Position, Erscheinungsbild). Nur gegenüber Unternehmern: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Abnahme, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen; die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
  3. BMGE hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Bei Werkleistungen wählt BMGE die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung, Austausch, Neueinstellung oder Software-Anpassung). Nur gegenüber Verbrauchern: Beim Kauf von Waren hat der Verbraucher das gesetzliche Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Der Auftraggeber gibt BMGE Zeit und Zugang zur Prüfung und Nacherfüllung, einschließlich – mit seiner Zustimmung – eines Fernzugriffs.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert BMGE sie oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten, den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen sowie Schadensersatz nach § 18 verlangen.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Fehler beruht auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Bedienung, unterlassener vereinbarter oder vom Hersteller vorgeschriebener Wartung, nicht installierten Sicherheits-Updates trotz Hinweises, Eingriffen, Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte, die BMGE nicht beauftragt hat, oder auf Störungen von Netzen, Diensten oder Plattformen Dritter, die BMGE nicht schuldet.
  6. Nachjustierungen, Parametrierungen und Software-Updates, die bei vernetzten Systemen nach der Inbetriebnahme üblich sind, stellen für sich genommen keinen Mangel dar. Lernende oder sprachgesteuerte Funktionen (KI) arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert; einzelne Fehlerkennungen sind kein Mangel, wenn das System insgesamt die vereinbarte Funktion erfüllt.
  7. Nur gegenüber Unternehmern: Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht für Bauwerke, Arbeiten an Bauwerken und Sachen, die für ein Bauwerk verwendet werden, für Schadensersatzansprüche nach § 18 Abs. 1 und bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Garantien; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
  8. Nur gegenüber Verbrauchern: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und -rechte; sie werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 18 Haftung

  1. BMGE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen –, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Produkthaftung.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BMGE nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Nur gegenüber Unternehmern: In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung außerdem je Schadensfall auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Vertrags begrenzt, mindestens jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von BMGE, soweit diese höher ist. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfall sowie sonstige mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet BMGE bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Für Ausfälle oder Funktionsänderungen von Diensten Dritter (Internet, Cloud, Herstellerplattformen, Apps) und für Schäden durch Angriffe Dritter haftet BMGE nur, soweit sie ihr nach Absatz 1 bis 4 zuzurechnen sind, insbesondere bei Verletzung eigener vertraglich übernommener Sicherheitspflichten.
  6. Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BMGE.

§ 19 Planungsunterlagen, Know-how und Nutzungsrechte

  1. Alle Rechte an Konzepten, Planungen, Projektierungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Berechnungen, Programmen, Automationslogiken und sonstigen Unterlagen, die BMGE erstellt, bleiben bei BMGE, soweit nicht in diesem Paragrafen etwas anderes bestimmt ist.
  2. Unterlagen, die BMGE vor Auftragserteilung überlässt (insbesondere Angebote, Konzepte und Bestandsaufnahmen), dienen allein der Prüfung des Angebots. Nur gegenüber Unternehmern: Sie dürfen ohne Zustimmung von BMGE nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder zur Ausschreibung oder Ausführung durch Dritte verwendet werden. Nur gegenüber Verbrauchern: Sie dürfen nicht an Dritte zur Ausführung oder zur gewerblichen Nutzung weitergegeben werden.
  3. Kommt kein Auftrag zustande, gibt der Auftraggeber überlassene Unterlagen auf Verlangen zurück oder löscht sie. Nutzt ein Unternehmer Unterlagen von BMGE entgegen Absatz 2, schuldet er die für die Planungsleistung übliche Vergütung; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  4. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für sein Projekt erstellten Ergebnissen ein einfaches, auf das jeweilige Objekt beschränktes Nutzungsrecht. Es umfasst Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Erweiterung der Anlage, auch durch Dritte, und geht bei Veräußerung des Objekts auf den Erwerber über. BMGE übergibt dann die vereinbarte Anlagendokumentation einschließlich der Projektdateien (z. B. ETS-Projekt) und Administratorzugänge.
  5. Für Software und Firmware von Herstellern gelten deren Lizenzbedingungen.
  6. Nur gegenüber Unternehmern: Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen Absatz 2, schuldet er eine von BMGE nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe von bis zu 15 % des Netto-Angebotswerts, mindestens 2.500 EUR. Ihre Angemessenheit kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden. Mehrere Verstöße aus demselben Vorgang gelten als ein Verstoß. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz angerechnet; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt BMGE, der Nachweis eines geringeren Schadens dem Auftraggeber vorbehalten.

§ 20 Vertraulichkeit und Kundenschutz

  1. Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten technischen und geschäftlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht gilt bis drei Jahre nach Vertragsende; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie, solange diese Geheimnisse bestehen.
  2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren oder ihr von Dritten rechtmäßig überlassen werden, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
  3. Nur gegenüber Unternehmern: Der Auftraggeber beauftragt während der Laufzeit des Vertrags und 24 Monate danach Lieferanten, Subunternehmer oder Fachplaner, die ihm erst durch BMGE im Rahmen des Projekts bekannt geworden sind, nicht unter Umgehung von BMGE mit Leistungen, die Gegenstand des Projekts oder des Angebots von BMGE sind. Er wirbt in diesem Zeitraum keine Mitarbeiter von BMGE aktiv ab.
  4. Nur gegenüber Unternehmern: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Absatz 3 gilt die Vertragsstrafe nach § 19 Abs. 6 entsprechend.

§ 21 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, die auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, etwa Naturereignisse, Brand, Krieg, Terror, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, flächendeckende Cyberangriffe sowie unvorhersehbare und nicht zu vertretende Lieferausfälle von Herstellern.
  2. Für die Dauer der höheren Gewalt und eine angemessene Wiederanlaufzeit ist die betroffene Partei von ihren Leistungspflichten befreit. Sie informiert die andere Partei unverzüglich.
  3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Partei vom noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
  4. Jede Partei trägt die ihr durch höhere Gewalt entstehenden eigenen Kosten. Ordnet der Auftraggeber Beschleunigungs- oder Ersatzmaßnahmen an, werden diese nach § 7 vergütet.

§ 22 Kündigung

  1. Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. BMGE erhält dann die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und dessen, was BMGE durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Es wird vermutet, dass BMGE 5 % der auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen; beiden Parteien bleibt ein anderer Nachweis vorbehalten.
  2. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für BMGE insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit angemessener Frist mit einer fälligen Zahlung oder einer wesentlichen Mitwirkung in Verzug bleibt oder schwerwiegend gegen die Vertraulichkeitspflichten verstößt.
  3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von BMGE auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, kann BMGE die weitere Leistung verweigern, bis die Vergütung bezahlt oder Sicherheit geleistet ist, und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
  4. Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch BMGE werden die bis dahin erbrachten Leistungen vergütet und bereits projektbezogen bestellte Materialien, die nicht anderweitig verwendet werden können, erstattet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  5. Kündigungen bedürfen der Textform, soweit das Gesetz keine strengere Form vorschreibt.

§ 23 Datenschutz, Fernwartung und vernetzte Systeme

  1. Der Auftraggeber ist als Betreiber für den rechtmäßigen Einsatz der installierten Systeme verantwortlich, insbesondere für erforderliche Einwilligungen und Hinweise bei Kameras, Mikrofonen, Sensoren und Zutrittssystemen.
  2. Fernzugriffe auf Systeme des Auftraggebers erfolgen nur mit seiner Zustimmung, nur zu vertraglichen Zwecken (z. B. Einrichtung, Diagnose, Wartung) und werden protokolliert. Soweit BMGE dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  3. Der Auftraggeber trifft die ihm obliegenden Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere sichere Passwörter, Datensicherungen und die Freigabe empfohlener Sicherheits-Updates. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit vernetzter Systeme schuldet BMGE nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

§ 24 Projektplattform (Extranet)

  1. BMGE kann dem Auftraggeber und den von ihm benannten Personen Zugang zur Projektplattform von BMGE (Extranet) einräumen. Für die Nutzung gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen für das Extranet, die vor der ersten Nutzung bestätigt werden.
  2. Mitteilungen, Freigaben und Unterlagen, die über das Extranet übermittelt werden, genügen der Textform.
  3. Unterlagen und Mitteilungen, die BMGE im Extranet bereitstellt, gehen dem Auftraggeber zu, sobald er sie abgerufen hat. Spätestens gehen sie zu, wenn sie im Extranet abrufbar sind, BMGE den Auftraggeber per E-Mail an die hinterlegte Adresse darüber benachrichtigt hat und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Nur gegenüber Unternehmern: Das gilt spätestens zwei Werktage nach der Benachrichtigung.
  4. Eine Freigabe oder Zustimmung, etwa zu Plänen, Nachträgen, Terminen oder Protokollen, erteilt der Auftraggeber im Extranet durch eine ausdrückliche Bestätigung, zum Beispiel über die Schaltfläche „Freigeben“. Das bloße Anmelden oder Öffnen einer Unterlage ist keine Freigabe und keine Zustimmung.
  5. Erklärungen, die ein vom Auftraggeber benannter und dazu bevollmächtigter Nutzer im Extranet abgibt, gelten als Erklärungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält seine Zugangsdaten geheim. Er teilt BMGE unverzüglich mit, wenn ein benannter Nutzer nicht mehr für ihn handeln darf.
  6. Das Extranet protokolliert Anmeldungen und, soweit technisch vorgesehen, Abrufe und Freigaben mit Benutzer, Datum und Uhrzeit. Das Protokoll dient als Nachweis. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein Vorgang nicht oder anders stattgefunden hat.
  7. Besprechungen über das Extranet (Videokonferenz) zeichnet BMGE nur auf, wenn die Teilnehmer vorher zugestimmt haben.
    • BMGE kündigt eine Aufzeichnung zu Beginn der Besprechung an.
    • Jeder Teilnehmer stimmt für diese Besprechung ausdrücklich zu, zum Beispiel über die Schaltfläche „Aufzeichnung zustimmen“. Die Zustimmung wird protokolliert.
    • Stimmt ein Teilnehmer nicht zu, wird nicht aufgezeichnet. Ausgenommen ist der folgende Fall.
    • Besprechung mit Aufzeichnung: BMGE kann festlegen, dass eine Besprechung nur mit Aufzeichnung stattfindet, wenn BMGE eine Ton- oder Bildaufzeichnung für erforderlich hält, zum Beispiel bei Abnahmen, Mängeln, Nachträgen oder technischen Festlegungen. BMGE weist darauf bereits in der Einladung hin.
      • Teilnehmer, die nicht zustimmen, kann BMGE von der Besprechung ausschließen. Die Besprechung wird dann mit den übrigen Teilnehmern durchgeführt und aufgezeichnet.
      • Ausgeschlossene Teilnehmer erhalten das Protokoll und können innerhalb von 5 Werktagen in Textform Stellung nehmen. Weitere Nachteile entstehen ihnen aus der Ablehnung nicht.
      • Gegenüber dem Auftraggeber selbst gilt das nicht. Stimmt der Auftraggeber oder sein Vertreter nicht zu, findet die Besprechung ohne Aufzeichnung statt oder wird verlegt.
    • Eine laufende Aufzeichnung ist für alle Teilnehmer sichtbar gekennzeichnet.
    • Aufgezeichnet werden Ton, Bild und geteilte Bildschirminhalte. Die Aufzeichnung kann automatisch in Text umgewandelt werden.
    • Die Aufzeichnung dient nur dazu, das Besprechungsprotokoll zu erstellen und die besprochenen Projektinhalte zu dokumentieren.
    • Zugang haben nur die Projektbeteiligten.
    • BMGE löscht die Aufzeichnung, sobald das Protokoll freigegeben ist, spätestens 6 Monate nach der Besprechung. Das gilt nicht, soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Das freigegebene Protokoll bleibt erhalten.
    • Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf während einer Besprechung mit Aufzeichnung führt zum Ausschluss nach den Regeln oben.
    • Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 25 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

  1. Widerrufsrecht: Schließt ein Verbraucher den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von BMGE oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind diesen AGB als Anlagen 1 und 2 beigefügt und werden dem Verbraucher bei Vertragsschluss übergeben.
  2. Streitbeilegung in Portugal: Bei Streitigkeiten kann sich der Verbraucher an eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung wenden: Centro de Arbitragem de Conflitos de Consumo de Lisboa (CACCL), Rua dos Douradores, 112, 2.º, 1100-207 Lisboa, www.centroarbitragemlisboa.pt, oder Centro Nacional de Informação e Arbitragem de Conflitos de Consumo (CNIACC), Rua D. Afonso Henriques, 1, 4700-030 Braga, www.cniacc.pt. Weitere Informationen: www.consumidor.gov.pt. Beschwerden können auch über das elektronische Beschwerdebuch www.livroreclamacoes.pt eingereicht werden.
  3. Streitbeilegung in Deutschland: BMGE ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sprache: Verträge mit Verbrauchern in Portugal werden in portugiesischer Sprache geschlossen; auf Wunsch des Verbrauchers ist eine andere Vertragssprache möglich.

§ 26 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt portugiesisches Recht. Für Verträge, die über die Betriebsstätte Deutschland geschlossen werden (Angebot oder Auftragsbestätigung durch die Betriebsstätte Deutschland), gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Nur gegenüber Verbrauchern: Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Nur gegenüber Unternehmern: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Setúbal, Portugal, für Verträge über die Betriebsstätte Deutschland Regensburg, Deutschland. BMGE kann den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Erfüllungsort für Lieferungen und Werkleistungen ist der Ort der Ausführung, für Zahlungen der Sitz von BMGE.
  4. Diese AGB liegen in deutscher, portugiesischer und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist die Fassung in der Sprache des Vertrags. Technische Unterlagen können branchenübliche Fachbegriffe und Normbezeichnungen in der Originalsprache enthalten.
  5. Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Nur gegenüber Unternehmern: Bei laufenden Wartungs- und Serviceverträgen teilt BMGE Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit; widerspricht der Auftraggeber nicht vor Inkrafttreten, gelten sie als angenommen, worauf BMGE in der Mitteilung hinweist. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Umfasst der Vertrag die Lieferung von Waren ohne Einbau, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Berger-Münch Engineering, Lda., Estrada Nacional 10, Complexo Industrial Sado Internacional, 283 A, Armazém D23, 2910-828 Setúbal, Portugal; für Verträge über die Betriebsstätte Deutschland: Eichelberg 15, 93138 Lappersdorf, Deutschland; Telefon +351 967 493 213; E-Mail info@bmge.pt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Bei gelieferten Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren und müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienst- oder Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Hinweise: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Ihren Spezifikationen angefertigt oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, und nicht bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Bei Dienst- und Werkleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie vorher ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Berger-Münch Engineering, Lda., Estrada Nacional 10, Complexo Industrial Sado Internacional, 283 A, Armazém D23, 2910-828 Setúbal, Portugal, E-Mail info@bmge.pt

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

______________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Weitere Bedingungen von BMGE:

  • Nutzungsbedingungen für das BMGE-Extranet
  • Partnerbedingungen: Vermittlung an BMGE und Beauftragung von BMGE
  • Einkaufs- und Nachunternehmerbedingungen
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