Extranet
Nutzungsbedingungen
Bedingungen für den Zugang zum BMGE-Extranet für Kunden, Partner und Lieferanten.
Das Extranet ist der geschützte Bereich der BMGE-Projektplattform für Kunden, Partner und Lieferanten. Mit der Bestätigung dieser Bedingungen erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang.
§ 1 Anbieter und Geltung
- Anbieter des Extranets ist die Berger-Münch Engineering, Lda., Estrada Nacional 10, Complexo Industrial Sado Internacional, 283 A, Armazém D23, 2910-828 Setúbal, Portugal („BMGE“).
- Diese Bedingungen gelten für jede Person, die BMGE zum Extranet einlädt. Für Aufträge an BMGE gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BMGE; für Leistungen von Partnern und Lieferanten an BMGE gelten die jeweils dafür getroffenen Vereinbarungen.
§ 2 Persönlicher Zugang
- Der Zugang ist persönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten und Einladungslinks dürfen nicht weitergegeben werden. Benötigen weitere Personen Zugang, lädt BMGE sie auf Anfrage ein.
- Sie wählen ein sicheres Passwort, halten es geheim und informieren BMGE unverzüglich, wenn Sie einen Missbrauch vermuten.
- Ihre Angaben im Profil (Name, Firma, Kontaktdaten) müssen zutreffen und aktuell sein.
§ 3 Vertraulichkeit
- Alle Inhalte des Extranets – insbesondere Projektpläne, Protokolle, Zeichnungen, technische Konzepte, Termine und Kontaktdaten Dritter – sind vertraulich. Sie dürfen nur für das jeweilige Projekt genutzt und nur an Personen weitergegeben werden, die sie für dieses Projekt benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Das Herunterladen, Kopieren oder Weiterleiten von Inhalten ist nur zu diesem Zweck erlaubt. Die Rechte von BMGE an Planungsunterlagen und Know-how (AGB § 19) bleiben unberührt.
- Die Vertraulichkeit gilt auch nach Ende des Zugangs, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie diese bestehen.
§ 4 Zulässige Nutzung
- Untersagt sind insbesondere: der Versuch, auf nicht freigegebene Bereiche oder Daten zuzugreifen; automatisierte Abrufe; das Hochladen von Schadsoftware oder rechtswidrigen Inhalten; das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen.
- Wer Dokumente hochlädt, versichert, dazu berechtigt zu sein, und räumt BMGE das Recht ein, sie für das Projekt zu nutzen.
§ 5 Mitteilungen und Freigaben
- Mitteilungen, Freigaben und Unterlagen, die über das Extranet ausgetauscht werden, genügen der Textform. Welche Wirkung eine Freigabe hat, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
§ 6 Aufzeichnung von Besprechungen
- Besprechungen über das Extranet (Videokonferenz) zeichnet BMGE nur auf, wenn die Teilnehmer vorher zugestimmt haben. BMGE kündigt eine Aufzeichnung zu Beginn an. Jeder Teilnehmer stimmt für diese Besprechung ausdrücklich zu, zum Beispiel über die Schaltfläche „Aufzeichnung zustimmen“; die Zustimmung wird protokolliert. Eine laufende Aufzeichnung ist für alle Teilnehmer sichtbar gekennzeichnet.
- Hält BMGE eine Ton- oder Bildaufzeichnung für erforderlich, zum Beispiel bei Abnahmen, Mängeln, Nachträgen oder technischen Festlegungen, kann BMGE festlegen, dass die Besprechung nur mit Aufzeichnung stattfindet, und weist darauf bereits in der Einladung hin. Teilnehmer, die nicht zustimmen, kann BMGE dann von der Besprechung ausschließen; die Besprechung wird mit den übrigen Teilnehmern durchgeführt. Ausgeschlossene Teilnehmer erhalten das Protokoll und können innerhalb von 5 Werktagen in Textform Stellung nehmen. Weitere Nachteile entstehen ihnen aus der Ablehnung nicht. Für Auftraggeber von BMGE gilt § 24 Abs. 7 der AGB.
- Aufgezeichnet werden Ton, Bild und geteilte Bildschirminhalte; die Aufzeichnung kann automatisch in Text umgewandelt werden. Sie dient nur dazu, das Besprechungsprotokoll zu erstellen und die besprochenen Projektinhalte zu dokumentieren, und ist nur den Projektbeteiligten zugänglich. BMGE löscht sie, sobald das Protokoll freigegeben ist, spätestens 6 Monate nach der Besprechung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf während einer Besprechung mit Aufzeichnung führt zum Ausschluss nach Absatz 2. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 7 Verfügbarkeit und Haftung
- BMGE stellt das Extranet als freiwillige Serviceleistung zur Verfügung und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit; ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wichtige Dokumente sollten Sie selbst sichern.
- BMGE haftet für die Nutzung des Extranets nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Haftungsregeln aus einem Vertrag mit BMGE bleiben unberührt.
§ 8 Sperrung und Ende des Zugangs
- BMGE kann den Zugang jederzeit beenden, insbesondere nach Abschluss des Projekts, und ihn bei Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen diese Bedingungen sofort sperren. Sie können Ihren Zugang jederzeit durch Mitteilung an info@bmge.pt beenden.
§ 9 Datenschutz
- BMGE verarbeitet Ihre Profil- und Zugangsdaten sowie Protokolle über Anmeldungen und Aktivitäten (z. B. Zeitpunkt, IP-Adresse, abgerufene Dokumente), um das Extranet bereitzustellen, die Projektzusammenarbeit zu ermöglichen und die Sicherheit zu gewährleisten (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Einzelheiten und Ihre Rechte stehen in der Datenschutzerklärung auf www.bmge.pt.
§ 10 Änderungen und anwendbares Recht
- BMGE kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die neue Fassung wird Ihnen bei der nächsten Anmeldung zur Bestätigung angezeigt; ohne Bestätigung ist die weitere Nutzung nicht möglich.
- Es gilt portugiesisches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften Ihres Aufenthaltsstaates bleiben unberührt.
